Die 3GPP definiert in TS 38.413 Folgendes in Bezug auf erweiterte Abdeckungsbeschränkung, verlängerte Verbindungszeit, V2X-Dienstberechtigung,Verarbeitung von Anfragen und Übergabepfade für Sidelink-Aggregationsterminals im 5G-System:
I. Verstärkte Abdeckungsbeschränkung und verlängerte Verbindungszeit
II. Genehmigung für NR V2X-Dienstleistungen
III. Nebenverbindungen und Aggregation