Im 5G-System ist das AMF nicht nur für den Terminalzugriff (UE) und das Mobilitätsmanagement zuständig, sondern auch für die Verarbeitung und Benachrichtigung anderer Einheiten über Dienstanforderungen und Datenübertragungen des Terminals (UE). Die wichtigsten Punkte der Interaktion mit verwandten Netzwerken während dieses Prozesses sind wie folgt:
I. Das AMF ist für die SMF-Auswahl gemäß den in Klausel 6.3.2 beschriebenen Verfahren zuständig; zu diesem Zweck erhält es Abonnementdaten vom UDM, wie in dieser Klausel definiert. Darüber hinaus erhält es das abonnierte UE-AMBR vom UDM und, basierend auf der lokalen Richtlinie des Betreibers, das dynamische Dienstnetzwerk UE-AMBR (optional) vom PCF; dann sendet es es an das (R)AN, wie in Klausel 5.7.2 definiert; Die AMF-SMF-Interaktion zur Unterstützung von LADN ist in Klausel 5.6.5 definiert.
Um die Abrechnung zu unterstützen und die regulatorischen Anforderungen (NPLI (Network Provided Location Information) gemäß TS 23.228 [15]) in Bezug auf die Einrichtung, Änderung und Freigabe von IMS-Sprachanrufen oder SMS-Übertragungen zu erfüllen, gelten folgende Bestimmungen:
Das AMF stellt auch die entsprechende UE-Zeitzone bereit. Um außerdem die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen (d. h. Bereitstellung von Network Provided Location Information (NPLI) gemäß TS 23.228 [15]); wenn die Zugriffsmethode Non-3GPP ist, kann das AMF, falls das UE weiterhin mit demselben AMF für den 3GPP-Zugriff verbunden ist (d. h. Benutzerstandortinformationen sind gültig), auch die zuletzt bekannten 3GPP-Zugriffsbenutzerstandortinformationen und deren Gültigkeitsdauer bereitstellen.
II. Das SMF kann dem PCF weitere Benutzerstandortinformationen, den Zugriffstyp und die UE-Zeitzone zur Verfügung stellen. Das PCF kann diese Informationen vom SMF abrufen, um NPLI für Anwendungen bereitzustellen, die NPLI angefordert haben (z. B. IMS). Benutzerstandortinformationen können Folgendes umfassen:
III. Vertrauenswürdiges Non-3GPP
Für vertrauenswürdigen Non-3GPP-Zugriff: TNAP/TWAP Kennung, die lokale IP-Adresse, die vom UE/N5CW Gerät verwendet wird, um sich mit dem TNGF/TWIF zu verbinden, und (falls NAT erkannt wird) die UDP-Quellportnummer (optional). Wenn das UE eine Verbindung zum TNGF unter Verwendung von WLAN basierend auf der IEEE 802.11 Technologie herstellt, sollte die TNAP-Kennung die SSID des Zugriffspunkts enthalten, mit dem das UE verbunden ist. Die TNAP-Kennung sollte mindestens eines der folgenden Elemente enthalten, sofern von der TWANBetreiberrichtlinie nichts anderes festgelegt ist:
IV. Die TWAP-Kennung sollte die SSID des Zugriffspunkts enthalten, mit dem das NC5W verbunden ist; sofern von der TWAN-Betreiberrichtlinie nichts anderes festgelegt ist, sollte die TWAP-Kennung auch mindestens Folgendes enthalten:
Zusätzlich:
V. Benutzerstandortinformationen für den W-5GAN-Zugriff sind in TS 23.316 [84] definiert. Wenn das SMF eine Anforderung zum Bereitstellen eines Zugangsnetzwerkinformationsberichts empfängt und keine Operationen am 5G-AN oder UE durchgeführt werden müssen (z. B. müssen keine QoS-Flüsse erstellt/aktualisiert/modifiziert werden), kann das SMF Benutzerstandortinformationen vom AMF anfordern. Die Interaktion zwischen dem AMF und dem SMF für das Einfügen, die Verlagerung oder das Entfernen des I-SMF in einer PDU-Sitzung wird in Abschnitt 5.34 beschrieben.