Im 5G (NR)-System sind AMF und SMF zwei unabhängige Kernnetzwerk-Funktionseinheiten. Sie sind direkt über die N11 Schnittstelle verbunden; das 5G-Endgerät (UE) verbindet sich direkt oder indirekt über N1-, N2-, N3-, N4- und N11-Schnittstellen mit ihnen, und der Informationsaustausch ist wie folgt:
I. Nachrichten, die über die N1-Schnittstelle mit dem SMF ausgetauscht werden umfassen:
II. Nachrichten, die über die N11-Schnittstelle mit dem SMF ausgetauscht werden umfassen:
III. Nachrichten, die mit dem SMF ausgetauscht werden über die N2-Schnittstelle umfassen:
IV. N3-Schnittstellen-Interaktionsnachrichten mit dem SMF umfassen:
Die selektive Aktivierung und Deaktivierung bestehender PDU-Sitzungs-UP-Verbindungen sind in Klausel 5.6.8 von TS 23.501 definiert.
V. N4-Schnittstellen-Interaktionsnachrichten mit dem SMF umfassen:
Wenn das UPF erfährt, dass ein UE Downlink-Daten empfangen hat, aber keine Downlink-N3-Tunnelinformationen vorliegen, interagiert das SMF mit dem AMF, um eine netzwerkgesteuerte Dienstanforderungsprozedur einzuleiten. In diesem Fall, wenn das SMF erfährt, dass das UE nicht erreichbar ist oder dass das UE nur für regulierungsrechtliche vorrangige Dienste erreichbar ist und die PDU-Sitzung nicht für regulierungsrechtliche vorrangige Dienste bestimmt ist, sollte das SMF keine Downlink-Datenbenachrichtigung an das AMF senden;